Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen: Abzug als außergewöhnliche Belastungen (BFH)
In einem heute veröffentlichten Urteil ließ der BFH Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen etwa erlangter Gegenwert blieb dabei außer Betracht.
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