Berechnungsvorlage: Ortsübliche Miete bei der Vermietung einer möblierten Wohnung (FG)
Wird eine Wohnung zu weniger als 56 % der ortsüblichen Marktmiete überlassen, ist der Werbungskostenabzug aus der Vermietungstätigkeit nur anteilig möglich. Das Niedersächsische FG hat vorgerechnet, wie die ortsübliche Marktmiete bei der Vermietung einer möblierten Wohnung zu ermitteln ist.
Powered by Vergleichsportal
