Berufskleidung: Nachgewiesene Aufwendungen für die Reinigung als Werbungskosten? (FG)
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2007 hat das FG Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Reinigungskosten für Kleidung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können.
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