Berufsrecht: Bank-Anstellungsverhältnis mit Wirtschaftsprüfertätigkeit unvereinbar (FG)
Eine Bankangestellte kann nicht noch gleichzeitig als Wirtschaftsprüferin tätig sein. Ein solches Anstellungsverhältnis ist mit der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers unvereinbar, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin. Denn eine abhängige Beschäftigung steht der besonderen Vertrauensstellung der wirtschaftsprüfenden Zunft entgegen.
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