Berufsrecht: Beruf des Syndikus-Steuerberaters muss selbstständig ausgeübt werden(FG)
Selbständige Steuerberater dürfen als Angestellte (eines berufsfremden Dritten) tätig werden, wenn sie dort Vorbehaltsaufgaben i. S. d. § 33 StBerG ausüben und die Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung nicht gefährdet wird (Syndikus-Steuerberater).
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