Berufsrecht: Steuerberater muss nicht zum Kauf von Ackerland raten (OLG)
Der Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er die steuerlichen Vorschriften zur § 6b-Rücklage fehlerhaft anwendet. Er muss seinem Mandanten aber nicht raten, zur Steuerersparnis zusätzliches Ackerland zu erwerben.
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