Berufssoldat im Auslandseinsatz: Keine steuerliche Berücksichtigung von Unterkunftskosten (FG)
Ein Berufssoldat, der im Ausland stationiert ist, kann im Regelfall Unterkunftskosten nicht als Kosten einer doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen, wie sich aus einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg ergibt.
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