Beschränkt Steuerpflichtige: Zeitlich befristete bzw. unbefristete Rechteüberlassung (OFD)
Die Finanzverwaltung erörtert die Frage, ob vom Steuerabzug von Einkünften beschränkt steuerpflichtiger Fotomodelle nur noch die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, nicht aber die Veräußerung von Rechten erfasst wird.
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