Beseitigung eines Ölschadens ist keine Nachlassverbindlichkeiten
Nachlassverbindlichkeiten können vom steuerpflichtigen Erwerb abgezogen werden und reduzieren damit die vom Erben zu zahlende Erbschaftsteuer. Nicht zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören die Aufwendungen für die Beseitigung eines Ölschadens. Dies hat unlängst das Finanzgericht Münster (FG Münster, Urteil vom 30. April 2015, Az. 3 K 900/13 Erb) entschieden. Ölschaden wurde erst nach dem Tod des […]
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