Besteuerung von Destinatszahlungen (BFH)
Destinatszahlungen, die eine nicht von der Körperschaftsteuer befreite Stiftung im Jahre 2001 ausgeschüttet hat, sind bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatär – unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens – als sonstige Leistungen zu besteuern.
Powered by Reisesuchmaschine
