Betriebliche Krankenversicherung: Freigrenze für Sachbezüge entfällt ab 2014
Für Beiträge des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung des Arbeitnehmers wie z. B. private Kranken- oder Pflegezusatzversicherungen kann ab 1.1.2014 nicht mehr die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge angewendet werden.
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