Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen kann vom Betriebsunternehmen erteilte Pensionszusage nicht a
Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung, die auf einer dem Geschäftsführer der Betriebs-Kapitalgesellschaft erteilten Pensionszusage beruhen, können im Besitzunternehmen nicht bereits während der Anwartschaftszeit aktiviert werden.
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