Betriebsaufspaltung: Halbabzugsverbot (FG)
Betriebsausgaben der Besitzgesellschaft für ein unentgeltlich überlassenes Grundstück stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Beteiligungserträgen aus der Betriebskapitalgesellschaft und unterliegen daher dem Halbabzugsverbot.
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