Betriebsaufspaltung: Keine faktische Beherrschung bei Verpachtung eines verzichtbaren Betriebsgrund
Eine Betriebsaufspaltung kann auch bei fehlenden rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des eigenen Willens vorliegen, wenn ein Gesellschafter das Betriebsunternehmen stattdessen faktisch beherrscht. Eine solche Machtstellung liegt aber nicht vor, wenn ein Gesellschafter ein verzichtbares Grundstück an eine GmbH verpachtet.
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