Betriebsprüfer darf auf Dokumentenmanagement-Systeme zugreifen (BFH)
Ob E-Bilanz oder die Einführung von Dokumentenmanagement-Systemen in Betrieben – die Digitalisierung von Unternehmensdaten schreitet voran. Doch darf der Betriebsprüfer diese lesen? - Der BFH sagt ja, sofern es sich um besteuerungsrelevante Daten handelt.
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