Betriebsprüfung eines Taxiunternehmens: Hinzuschätzungen des Finanzamts (FG)
Betriebsprüfer dürfen sich bei der Hinzuschätzung von Einnahmen eines Taxiunternehmens auf die Jahresfahrleistungen stützen, die aus den – TÜV-Berichten hervorgehen. Der angesetzte Nettoerlös je gefahrenem Kilometer muss sich aber an den Erklärungen des Taxiunternehmers orientieren.
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