Betriebsprüfung: Nachträgliche Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrags
Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens – gleichgültig, ob es neu oder gebraucht beschafft wird – bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell gewinnmindernd abziehen.
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