Betriebsrat: Elektronisches Leserecht von Dateien und e-Mail
Jedes Betriebsratsmitglied verfügt über das uneingeschränkte Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien sowie e-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen. Dies belegt ein aktuelles BAG-Urteil.
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