Betriebsveranstaltung: Lohnsteuerrechtliche Abgrenzungskriterien auch bei der Umsatzsteuer anzuwend
Wird die lohnsteuerrechtliche Freigrenze für die Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen von 110 EUR pro Arbeitnehmer überschritten, liegt umsatzsteuerrechtlich eine Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor.
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