Beurlaubung wegen AStA-Tätigkeit: Anspruch auf Kindergeld fällt weg!
Ein Student, der sich wegen seiner Tätigkeit als AStA-Vorsitzender vom Studium beurlauben lässt, befindet sich nicht in einer Berufsausbildung. Die Folge: Die Eltern haben in dieser Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Das entschied der BFH in folgendem Fall: Ein Student war im Wintersemester 2010/2011 und im Sommersemester 2011 beurlaubt, weil er in dieser Zeit als […]
Powered by Stromvergleich
