Bewertung: Nachweis eines (niedrigeren) Grundstückswerts durch Sachverständigengutachten (FG)
Weist der Steuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Gutachten nach, so ist das Finanzamt gleichwohl nicht gehindert, die Erkenntnisse aus einem stichtagsnahen Grundstücksverkauf, bei dem ein höherer Preis erzielt wurde, zu berücksichtigen.
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