Bewertung von Einlagen, die vorher zur Erzielung von Überschusseinkünften genutzt wurden (BFH)
Wird ein zunächst zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutztes Gebäude in ein Betriebsvermögen eingelegt, ist Bemessungsgrundlage für die AfA die Differenz zwischen dem Einlagewert (Teilwert) und den vor der Einlage bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen AfA.
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