Bewirtungsaufwendungen: Abzugsbeschränkung gilt auch für Hotelbetrieb mit Restaurant (BFH)
Aufwendungen für die Bewirtung von Kunden und Lieferanten unterliegen auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (hier: Hotelbetrieb mit Restaurant) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997.
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