BFH: Ausgleichszahlungen für vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps
Aufgrund der Beendigung des Zinsswaps erbrachte Ausgleichszahlungen stehen wie positive Ausgleichszahlungen nicht mehr im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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