BFH: Ehepaare dürfen Handwerkerleistungen nicht doppelt absetzen
Die Gesetzesgrundlage biete keinen Anhaltspunkt für eine doppelte Anrechenbarkeit von Handwerkerleistungen im Haushalt, auch nicht bei zwei geführten Haushalten Ein Ehepaar, das berufsbedingt in zwei verschiedenen Haushalten lebte und für beide durch unterschiedliche Handwerksbetriebe Renovierungsmaßnahmen durchführen ließ, versuchte in der privaten Steuererklärung den vom Gesetzgeber vorgesehenen maximalen anrechenbaren Beitrag für Handwerkerleistungen (600 Euro jährlich) für [...]
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