BFH: Einspruch per E-Mail ist erlaubt
Wer per E-Mail Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegt, gibt einen schriftlichen Einspruch ab, bestätigt der BFH. Das gilt auch dann, wenn die Möglichkeit in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht ausdrücklich genannt wurde. Die Richter widersprachen damit die Auffassung des vorinstanzlichen FG Niedersachsen, das entschieden hatte: Das Finanzamt muss in der Rechtsbehelfsbelehrung des Steuerbescheids ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch […]
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