BFH: Keine Verzinsung von rückwirkend aufgelöstem Investitionsabzugsbetrag
Ein erfreuliches Urteil des Bundesfinanzhofs stellt klar, dass bei der rückwirkenden Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags wegen fehlender Investition keine Zinsen anfallen. Unternehmer können für eine geplante Investition einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als Betriebsausgabe geltend machen. Kommt es bis zum Ende des dritten Jahres zu keiner Investition, muss der IAB [...]
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