BFH Kommentierung: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern ist verfassungsgemäß
Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern vom 27. auf das 25. Lebensjahr ab 2007 und die Übergangsregelung sind mit dem GG vereinbar.
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