BFH Kommentierung: Abzugsteuerpflicht bei Werbeleistungen eines ausländischen Motorsport-Rennteams
Ein ausländisches Motorsport-Rennteam ist mit der anteilig auf inländische Rennen entfallenden Vergütung für Werbeleistungen beschränkt steuerpflichtig. Der Vergütungsschuldner unterliegt deshalb der Abzugsteuerpflicht.
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