Das Abzugsverbot umfasst auch die Kosten des Strafverfahrens und den Verfall von Wertersatz, wenn das Strafgericht bei der Bemessung des Verfallsbetrags die Ertragsteuerbelastung berücksichtigt hat.
Es besteht kein generelles Abzugsverbot, wenn bei einer Reise der Ehepartner bzw. der Lebensgefährte teilnimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass der berufliche und der private Reiseteil objektiv…
Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits – hier eines Strafverfahrens – eines Dritten (beispielsweise eines…
Bestechungsgelder an Arbeitnehmer sind sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG. Die Herausgabe der Gelder an den geschädigten Arbeitgeber, führt zu Werbungskosten des Arbeitnehmers.
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