BFH Kommentierung: Abzugsverbot für Bestechungsgelder und damit zusammenhängende Aufwendungen
Das Abzugsverbot umfasst auch die Kosten des Strafverfahrens und den Verfall von Wertersatz, wenn das Strafgericht bei der Bemessung des Verfallsbetrags die Ertragsteuerbelastung berücksichtigt hat.
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