BFH Kommentierung: Arbeitnehmerrabatte bei Jahreswagen
Rabatte, die der Arbeitgeber auch fremden Dritten einräumt, begründen insoweit keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitnehmer kann den geldwerten Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen nach § 8 Abs. 3 EStG bewerten lassen.
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