BFH Kommentierung: Behinderungsbedingter Mehrbedarf eines volljährigen behinderten Kindes
Werden Kosten als Eingliederungshilfe durch einen Sozialleistungsträger übernommen, ist die Eingliederungshilfe als Leistung eines Dritten und als nachgewiesener behinderungsbedingter Mehrbedarf zu berücksichtigen.
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