BFH Kommentierung: Berücksichtigung der Versandkosten bei der Berechnung der 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge
Liefert der Arbeitgeber Sachprämien in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung vor, deren Wert in die Berechnung der 44 EUR-Freigrenze einzubeziehen ist. Entsprechendes gilt, wenn der günstigste Einzelhandelspreis im Versand-/Onlinehandel gefunden wird und der Versand als eigenständige Leistung ausgewiesen ist.
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