BFH Kommentierung: Berufung auf das Unionsrecht beim Bezug von Reisevorleistungen
Ein inländischer Reiseveranstalter kann sich für von ihm bezogene Reisevorleistungen durch einen Unternehmer in einem anderen EU-Staat unmittelbar auf die unionsrechtliche Margenbesteuerung (Art. 306 ff. MwStSystRL) berufen mit der Folge, dass er (entgegen dem nationalen Recht) für diese Leistungen keine Steuer als Leistungsempfänger schuldet.
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