BFH Kommentierung: Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG
Der BFH hat sich mit der Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG beschäftigt und entschieden, dass die sog. Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß ist und dass § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen sind.
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