BFH Kommentierung: Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung
Der Begriff der Einkünfte i.S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst positive und negative Einkünfte, so dass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind.
Powered by Steuernachrichten