BFH Kommentierung: Betriebsausgabenabzug für ärztliche Notfallpraxis in Wohnhaus
Bei einem als Behandlungsraum eingerichteten und genutzten Raum begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Raum nur über einen dem privaten Bereich zuzuordnenden Flur erreichen können, keine für ein häusliches Arbeitszimmer geltende Abzugsbeschränkung.
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