BFH Kommentierung: Billigkeitsmaßnahmen in besonderen Härtefällen der Mindestbesteuerung
Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags trotz vortragsfähiger Verluste ist nicht unbillig, wenn die Besteuerung und der endgültige Wegfall der gestreckten Verlustvorträge vom Unternehmer selbst veranlasst sind.
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