BFH Kommentierung: Bloße Absenkung der betrieblichen Nutzung auf unter 10 % ist keine Entnahme
Mindert sich der betriebliche Nutzungsanteil eines Kfz, das im Vorjahr zutreffend dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet war, auf weniger als 10 %, liegt in dieser Nutzungsänderung keine Entnahme.
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