BFH Kommentierung: Britische "Claw-back-Besteuerung" und Abkommensrecht
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur deutschen Besteuerung bei britischer "Claw-back-Besteuerung" bestätigt. Außerdem seien für die gesonderte Feststellung des Unterschiedsbetrags zwischen den erklärten und den zutreffenden Besteuerungsgrundlagen der Erträge aus dem Investmentanteil die Anzahl der zum Stichtag umlaufenden Anteile zugrunde zu legen.
Powered by Kreditvergleich
