BFH Kommentierung: Bürgschaftsverluste als Werbungskosten
Aufwendungen aus einer Bürgschaftsinanspruchnahme durch einen GmbH-Geschäftsführer sind den Einkünften zuzurechnen, zu denen der wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht.
Powered by Steuernachrichten
