BFH Kommentierung: Der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten ist verfassungsgemäß
Die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 EUR ist nicht verfassungswidrig. Schwangerschaft ist keine Krankheit (Rechtslage bis 2011).
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