BFH Kommentierung: Der BFH konkretisiert die Anforderungen an einen Zeitreihenvergleich
Bei formeller und materieller Unrichtigkeit der Buchführung kann ein Zeitreihenvergleich für die Höhe der Hinzuschätzung herangezogen werden, sofern sich im Einzelfall keine andere Schätzungsmethode aufdrängt.
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