BFH Kommentierung: Die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten ist aufwandsunabhängig
Die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung steht auch dann zu, wenn keine Aufwendungen entstehen. Reisekostenvergütungen und Freifahrten sind jedoch mindernd anzurechnen.
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