BFH Kommentierung: Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln
Lässt sich eine Abfindungsklausel nicht dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende Sterbetafel und der maßgebende Abzinsungssatz ausreichend sicher bestimmt sind, ist die Pensionsrückstellung nicht anzuerkennen.
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