BFH Kommentierung: Eingangsleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG
Die für einen Leistungsbezug entrichtete Umsatzsteuer ist insoweit nicht als Vorsteuer abziehbar, als die hierfür getätigten Ausgaben zu den Kostenelementen von steuerfreien Ausgangsumsätzen gehören, weil sie in deren Preis eingehen.
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