BFH Kommentierung: Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer
Ein Grund, das Klageverfahren zum Ruhen zu bringen, rechtfertigt allein nicht, statt einer Entschädigung in Geld lediglich die Unangemessenheit des Verfahrens festzustellen.
Powered by Börsen-Handelssysteme