BFH Kommentierung: Erlass von Nachzahlungszinsen
Die Erhebung von Nachforderungszinsen nach § 233a AO ist nicht allein deshalb sachlich unbillig, weil die Änderung eines Steuerbescheids erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheids erfolgt (Anschluss an BFH-Urteil v. 1.6.2016, X R 66/14, BFH/NV 2016, 1668).
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