Digitale oder elektronische Sprachwerke (E-Books) sind keine Bücher. Die Überlassung oder Vermietung unterliegt als elektronische Dienstleistung dem Regelsteuersatz.
Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und…
Die entgeltliche Überlassung von Zimmern in einem Eroscenter an Prostituierte unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz für Beherbergungsbetriebe (sog. Hotelsteuer), sondern dem Regelsteuersatz.
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